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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 841620 | ||
Datum | 31.07.2018 06:15 MSG-Nr: [ 841620 ] | 1935 x gelesen | ||
Geschrieben von Kevin M. Wenn nun im Bereich der Gefahrenabwehr für die Polizei auch Hinweise bestehen, dass Gefahr im Verzug besteht (Hilfeschreie aus einer Wohnung; Notruf aus einer Wohnung, in dem jemand mitteilt, dass er angegriffen wird etc.) dann kann die Polizei auch sehr schnell handeln und muss nicht warten. Siehst du, also kann doch erstmal die Polizei unter den gleichen Vorraussetzungen die Wohnung betreten wie die Feuerwehr. Zusätzlich kommt eben noch die Strafverfolgung da. Somit sind die Zutrittsrechte der Polizei umfangreicher als die der Feuerwehr, oder? | ||||
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