Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., St. Wendel / Saarland | 841649 |
Datum | 31.07.2018 22:06 MSG-Nr: [ 841649 ] | 1744 x gelesen |
Guten Morgen,
Geschrieben von Alexander H.Siehst du, also kann doch erstmal die Polizei unter den gleichen Vorraussetzungen die Wohnung betreten wie die Feuerwehr.
Zusätzlich kommt eben noch die Strafverfolgung da.
Somit sind die Zutrittsrechte der Polizei umfangreicher als die der Feuerwehr, oder?
Solange die Polizei alleine vor Ort ist, kann und darf sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Eilzuständigkeit ergreifen.
In dem Moment wenn die zuständige Gefahrenabwehrbehörde vor Ort ist (in der Regel die Feuerwehr) hat die Polizei diese Rechtsgrundlage allerdings nicht mehr, da sie nicht zuständig ist. - - > wenn also beide gemeinsam an der Einsatzstelle sind hat die Feuerwehr im Bereich der Gefahrabwehr mehr Rechte als die Polizei.
Zu beachten ist natürlich immer die jeweilige Landesgesetzgebung, die oft zwar ähnlich ist, aber häufig auch kleine aber bedeutende Unterschiede hat.
Gruß Peter
Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.
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| 27.07.2018 19:28 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar Update Türöffnung | |