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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841656 | ||
Datum | 01.08.2018 09:32 MSG-Nr: [ 841656 ] | 1568 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Kannst ja auch mal einen Polizisten sagen, daß er nicht in die Brandwohnung darf. Wenn die Feuerwehr vor Ort ist wird die Polizei die Wohnung auch nicht zur Gefahrenabwehr betreten wollen, sondern um ggf vorliegende Straftaten zu ermitteln. | ||||
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