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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., St. Wendel / Saarland | 841678 | ||
Datum | 01.08.2018 22:21 MSG-Nr: [ 841678 ] | 1351 x gelesen | ||
Guten Abend, Geschrieben von Alexander H. So, wann darf der Rettungsdienst in die Wohnung? -> Hilflose Person. (Feuerwehr nur Amtshilfe) Aber meines Wissens nur? in Bayern, oder? In den anderen Bundesländern kenne ich keine Rechtsgrundlage für den Rettungsdienst alleine in eine Wohnung einzudringen und können somit die Feuerwehr nicht zur Amtshilfe anfordern. In dem Fall ist es dann so, dass die Feuerwehr mit ihrer Rechtsgrundlage zur Menschenrettung die Wohnung öffnet und den Rettungsdienst nur mitnimmt, weil es halt um Medizin geht. Gibt es andere Bundesländer in denen der Rettungsdienst entsprechende Rechte hat? Gruß Peter Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar. | ||||
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