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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Aussonderung von 12.000 HRT droht in Sachsen-Anhalt | 31 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 841696 | ||
Datum | 03.08.2018 09:56 MSG-Nr: [ 841696 ] | 3385 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank R. Woher bekommt man denn genau Informationen zur maximalen Nutzungsdauer der HRTs? Für das Land Sachen-Anhalt würde sich evtl. schon ein Blick in die einschlägige Abschreibungstabelle zur dortigen kommunalen Doppik als Orientierungsgröße rentieren: Abschreibungstabelle der kommunalen Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt Danach sind Handfunksprechgeräte auf 6 bis 10 Jahre und Funkanlagen bzw. Funksprechzentralen auf 6 bis 8 Jahre abzuschreiben. Sofern die Geräte also 2007 beschafft wurden (war Sachsen-Anhalt wirklich so früh?), dann wären die Geräte spätestens seit 2017 abgeschrieben. Da sich die Abschreibungstabelle üblicherweise an der Nutzungsdauer eines Gerätes orientiert, sollte daher eigentlich niemand überrascht sein, dass da in absehbarer Zeit ein Austausch kommen kann/muss. Spätestens seit 2013 mussten auch in Sachen Anhalt alle Kommunen auf die Doppik umgestellt haben, daher sollte auch kein Kommunalvertreter oder gar Vertreter eines Kommunalen Landesverbandes jetzt überrascht sein über die kurze Nutzungsdauer der Funkgeräte, weil die alle mit diesen Nutzungsdauer in der Ersterfassung aufgenommen worden sein sollten/mussten. MfG Michael | ||||
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