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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? # | 144 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 841753 | ||
Datum | 05.08.2018 15:29 MSG-Nr: [ 841753 ] | 6717 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. interessante DiskussionNicht interessant, eher geradezu bescheuert. Kutzenhausen hat 2.500 Einwohner auf 28 km², da werden sich die Reanimationen ohne schnelle RD-Verfügbarkeit wohl zahlenmäßig noch in Grenzen halten, und rein von der Einsatzaktivität die 5 Ortsfeuerwehren (!) kaum überfordern. Was hier aber der Gipfel der Albernheit ist: Rupert Kugelbrey nennt die Gründe, warum sich der Gemeinderat gegen Reanimationseinsätze der Ortsfeuerwehren ausgesprochen hat: Die möglichen weitreichenden persönlichen und psychischen Konsequenzen eines solchen Einsatzes in unmittelbarer Nachbarschaft sind offenkundig, erklärt er. Und: Viele Feuerwehrmitglieder haben im Hinblick auf die praktische Umsetzung Klärungs- und Informationsbedarf. ... Ergo: Dem normalen Bürger traut man die "persönlichen und psychischen Konsequenzen eines solchen Einsatzes in unmittelbarer Nachbarschaft (die ich nicht bestreiten werde!) also offenbar zu, und man bildet und stattet ihn dafür aus (was auch richtig ist), aber den Feuerwehrangehörigen ist dies nicht zuzutrauen? Das ist echt ein Armutszeugnis für diesen "Verein". "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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