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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern | 841755 | ||
Datum | 05.08.2018 15:50 MSG-Nr: [ 841755 ] | 6990 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas H. Ist das denn laut bairischem FwG der Fall? Ein Kreislaufstillstand IST eine lebensbedrohliche Situation! Ich vermute wenn einer der 2461 Einwohner von Kutzenhausen einen Kreislaufstillstand hat ist es ihm ziemlich wurscht ob ihm ein Passant, ein Polizist, ein Bauhofmitarbeiter, die Bürgermeisterin, eine zufällig vorbeikommende Krankenschwester, eine Hilfsorganisation oder die von der Leitstelle alarmierte Ortsfeuerwehr auf seinem Brustkorb rumdrückt bis der RTW und das NEF eintreffen... er wird davon profitieren wie schnell sich jemand traut eine Herzdruckmassage durchzuführen, nicht davon ob und was der Ersthelfer für ein Ärmelabzeichen auf dem Hemd hat! Die Ortsfeuerwehr ist alarmierbar und in Erster Hilfe ausgebildet... | ||||
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