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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 841760 | ||
Datum | 05.08.2018 16:21 MSG-Nr: [ 841760 ] | 6775 x gelesen | ||
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Nicht in jedem Bundesland ist die Feuerwehr für den Rettungsdienst zuständig. Ich gehe mal davon aus wir diskutieren hier nur über Bundesländer, wo dies ebenfalls nicht der Fall ist. Die Feuerwehr ist in erster Hilfe ausgebildet. In regelmäßigen Übungen also sprich einmal im Jahr an einem Übungsabend im Winter (klar das ist natürlich bei jedem Foristen hier ganz anders, vor allem bei allen kleinen Ortswehren in Bayern, wo auf dem TSA der einzige EH-Kasten liegt, möglichdt versiegelt damit man ihn nicht immer bestücken und prüfen muss). Zuvor wurde zur Grundausbildung (bei jedem vor X Jahren) der Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Warum gibt es in diesen Ortschaften offenbar keine funktionierende Notfallhilfe abseits der FW? Dass DRK/BRK - Ortsvereine sowas meist selbst finanzieren müssen ist ja generell ein Problem. Statt dass also die Krankenkassen / Rettungsdienstbetreiber die Situation verbessern wird dann also die Feuerwehr alarmiert? Schön und gut, wenn man es will. Aber ein gutes Recht es nicht zu wollen sollte man zugestehen. PS: ja, ich würde da auch hinfahren wenn wir alarmiert würden. Aber ganz wohl dabei wär mir auch nicht. Und da es Notfallhilfe bei uns gibt ist das auch gut so :-) Zumal sich bei den rot/weißen Kollegen die Gelehrten Methoden alle 5 Jahre ändern. dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas H. [05.08.18 16:27] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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