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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern | 841762 | ||
Datum | 05.08.2018 16:33 MSG-Nr: [ 841762 ] | 6031 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas H. Ist das denn laut bairischem FwG der Fall? Ein Blick in die "Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung ABek)": " 2.1.3 Grundsätze der Alarmierungsplanung 1Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel und deren Geräte. 2Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen. ..." Jetzt kann man eine Ortsfeuerwehr alarmieren zum Kreislaufstillstand, wenn keine anderen Rettungsmittel zeitnah zur Verfügung stehen... oder man wartet bis ein Gericht entschieden hat ob bei einem Kreislaufstillstand ein mit 6, in Erster-Hilfe ausgebildeten Feuerwehrleuten besetztes TSF der örtlich zuständigen Feuerwehr ein "am schnellsten verfügbares geeignetes Einsatzmittel" ist. Wenn einer Feuerwehr in Bayern ein lebensbedrohlicher Zustand einer Person bekannt gemacht wird (z.B. weil sie deswegen von der Leitstelle alarmiert wurde) und nicht ausrückt weil die Gemeinde der Feuerwehr das untersagt, wird sich das Gericht aber nicht lang mit der ABeK aufhalten sondern eher in diese Richtung marschieren: § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will. | ||||
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