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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 W.8, Baden - Baden / Baden-Württemberg | 841787 | ||
Datum | 05.08.2018 21:17 MSG-Nr: [ 841787 ] | 5747 x gelesen | ||
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Guten Abend Kollegen, der frühe Beginn einer Reanimation rettet Leben und verbessert die Lebensqualität. Die (meisten) Feuerwehrgesetze der Länder haben ihren Ursprung in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, einer Zeit, in der man glaubte, Reanimation sei nur durch Ärzte wirksam und die (Feuerwehr-)Welt auch in vielen anderen Aspekten anders aussah. Der Versuch, die Gegenwart durch einen Blick in die Vergangenheit zu erklären, muss insofern scheitern. Die Konsequenz aus dem, was wir heute wissen, sollte deshalb die Beantwortung der Frage sein: "Wie kann man hier sinnvoll helfen?". Ich fühle mich für die Reanimation meines Nachbarn zuständig. und ich freue mich jedesmal, wenn mir alle paar Wochen eines meiner "Opfer" begegnet, der seit seiner erfolgreichen Reanimation vor zwei Jahren wieder jemendens Ehemann, Vater und Großvater ist. | ||||
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