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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8W., Forchheim / Bayern | 841801 | ||
Datum | 06.08.2018 08:45 MSG-Nr: [ 841801 ] | 5561 x gelesen | ||
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Für meine Begriffe ist dies schon in Punkt 1 Allgemeines der FwDV 3 klar und ohne Interpretationsspielraum geregelt, denn da heißt es: " Der Hilfeleistungseinsatz im Sinne dieser Vorschrift umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden. Er schließt insbesondere das Retten ein. Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder durch Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage." MfG Dies ist selbstverständlich nur meine persönliche Meinung... | ||||
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