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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? # | 144 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 841816 | ||
Datum | 06.08.2018 12:53 MSG-Nr: [ 841816 ] | 5644 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Somit darf die Feuerwehr zur Reanimiation nur Sonderrechte fahrenDas ist Quatsch. Kein Mensch der Welt kann doch ernsthaft glauben, dass § 38 Abs. 1 StVO bei einer FF, die als Ersatzeinsatzmittel zu einer Reanimation gerufen wird, nicht greift. Geschrieben von Alexander H. Die Sirene geht, jemand will Verdienstausfall, die Gemeinde sagt nö, dann ist hier entweder die ILS oder eben der Disponent zahlungspflichtig.Die Herleitung, warum ein Disponent den Verdienstausfall eines FA zahlen soll, hätte ich mal gerne gesehen. Und bei beiden Einwänden fehlt mir, angesichts der Größe der Ortschaften und dem Umstand, dass man seitens der Gemeinde/des Gemeinderates von den Bürgern genau das erwartet, was die Feuerwehr organisiert nicht leisten können/dürfen soll, jegliche praktische Relevanz. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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