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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 W.8, Kirchehrenbach / Bayern | 841818 | ||
Datum | 06.08.2018 13:01 MSG-Nr: [ 841818 ] | 5085 x gelesen | ||
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Bevor man den Begriff "organisierte Hilfe / First Responder / Helfer vor Ort " benutzt, sollte man den Unterschied zwischen eben dieser Gruppen und einer nicht vorgeplanten Alarmierung einer Feuerwehr zu einem med. Notfall kennen. Die o.g. Gruppen bedürfen vor deren Einführung der Zustimmung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Erst wenn diese Zustimmung vorliegt (da gibt es dann noch weitere interne Mechanismen, die ebenfalls vorhanden sein müssen), kann man von einer organisierten Erste Hilfe Gruppe o.ä. sprechen. Die Alarmierung einer Feuerwehr zu einem med. Notfall, nicht im Rahmen der o.g. Eingruppierung ist für mich ganz klar in der FWDV 3 (wie Manuel geschrieben hat) Aufgabe der Feuerwehr! Und eine freiwillige Aufgabe ist es schon gar nicht! Die Verweise sind daher in diesem Zusammenhang nicht richtig. ... was ist nochmals die Grundlage zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten ...? Dies ist meine eigene, ganz private Meinung. | ||||
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