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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 W.8, Kirchehrenbach / Bayern | 841822 | ||
Datum | 06.08.2018 13:26 MSG-Nr: [ 841822 ] | 5008 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Im BayFWG Art. 1 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). In der FwDV 3 steht's einfach konkretisierter beschrieben. Ich halte den Unglücksfall oder Notstand im öffentlichen Interesse für gerechtfertigt. Dies ist meine eigene, ganz private Meinung. | ||||
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