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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? # | 144 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Overath / NRW | 841835 | ||
Datum | 06.08.2018 17:41 MSG-Nr: [ 841835 ] | 5043 x gelesen | ||
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Für mich gibt es da gar keinen Grund für Diskussionen. Retten/Löschen/Bergen/Schützen, das sind die Grundsätze der Feuerwehren egal ob BF oder FF. Und wenn irgendwo in der Pampa ein Mensch Hilfe benötigt, und da ist es egal ob es sich um eine Reanimation, kritische Blutung oder eine unklare Bewusstlosigkeit handelt, und der Rettungsdienst in keiner adäquaten Zeit vor Ort ist, muss eine geeignete verfügbare Hilfe alarmierbar sein und das ist nunmal in 99% von Deutschland die Feuerwehr. Der Gesetzgeber verlangt von jedem Bundesbürger das er nicht gegen §323c StGB verstößt, somit muss von jedem Feuerwehrangehörigen verlangt werden können, das er einen Druckverband anlegt, eine stabile Seitenlage durchführt oder gar eine HLW durchführen kann und wird! Der größte Fehler ist es nicht zu helfen, und zur Not hört man dem Disponenten am Telefon zu wie er die Telefonrea anweist... Jeder der davon profitiert wird dankbar sein, jedem der trotzdem verstirbt, kann man in dieser Situation einfach nicht helfen, Auch dieses ist normal und wird immer passieren... meine Meinung... nichts als meine Meinung | ||||
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