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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 841837 | ||
Datum | 06.08.2018 17:59 MSG-Nr: [ 841837 ] | 4564 x gelesen | ||
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Servus Alex Geschrieben von Alexander H. Über was anderes brauchen wir gar nicht reden. Gundsätzlich: Wir fahren keinen First Responder´. Bei uns heißt dieser Helfer vor Ort und wird vom BRK erledigt. Ist uns eigentlich ganz recht. Die Zusammenarbeit funktioniert hervorragend. Aus meiner Sicht könnte man die Rea durch die Feuerwehr durchaus als Amtshilfe sehen, soweit das nicht fester Bestandteil einer Alarmierungsbekanntmachung ist. Dann müssten sich vielleicht zuständige Stellen die Frage gefallen lassen, ob die Hilfsfristen eingehalten werden können (ich formuliers mal vorsichtig) und ob es hier nicht ein Organisationsverschulden gibt. Amtshilfe wäre grundsätzlich abgedeckt, da braucht sich auch der Gruppenführer im Einsatzfall nicht fragen, ob diese zulässig ist, die Rettung von Menschenleben gehört nämlich auf alle Fälle zu den originären Aufgaben der Feuerwehr. Sonst könnte man ja auch die Menschenrettung unter Atemschutz in Frage stellen, da diese rein von der reinen Aufgabe der Brandbekämpfung auch bereits wieder abweicht. Also würde ich mal sagen, dass das alles nicht so heiss gegessen wie´s gekocht wird. Trotzdem wäre eine rechtliche Klärung in dieser Hinsicht nicht schlecht, ganz einfach um Rechtssicherheit zu haben. Ehrliche Frage; Wer von Euch würde im Falle einer derartigen Alarmierung guten Gewissens zu Hause sitzen bleiben? ICH NICHT!!! Scheiss auf den Rechtsstatus (Polemik wieder aus). Gerade in einem kleine Dorf! Auch wir sind im Rahmen einer Übung schon zur REA gefahren, als wir von der ILS entsprechend angesprochen wurden weil der Diensthabende zufällig wusste, dass eine ausgebildete RA gerade mit auf der Übung ist. Ich glaube kaum, dass der entsprechende Richter hier sagen würde das war nicht eure Zuständigkeit, also Knöllchen in Ordnung, um andererseits evtl aber einen Zivilisten wegen unterlassener Hilfeleistung zu "verknacken". Persönliche Meinung. mkg WErner | ||||
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