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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 841838 | ||
Datum | 06.08.2018 18:00 MSG-Nr: [ 841838 ] | 4568 x gelesen | ||
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Geschrieben von Nils J. Amtshilfe ist aber nur zu leisten, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird. Und da wird´s bei einer 1-Fahrzeug-Feuerwehr schon eng! Wenn die als First Responder fahren würden, könnte man das unter Umständen tatsächlich so sehen, wenn sie aber im Rahmen einer akuten Hilfeleistung (vielleicht einmal im Jahr?) alarmiert werden, dann greift dieses Argument leider überhaupt nicht... was wäre denn, wenn sich diese 1-Fahrzeug-Feuerwehr in einem Einsatz befindet (z.B. Brand einer Gartenhütte), und dann im Ortsbereich zu einem Verkehrsunfall alarmiert wird? Richtig: Alarm für die Ortsfeuerwehr (die erstmal nicht zu diesem VU ausrücken kann, da anderweitig gebunden), zusätzlicher Alarm für das nächst gelegene geeignete Einsatzmittel! | ||||
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