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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 841844 | ||
Datum | 06.08.2018 21:39 MSG-Nr: [ 841844 ] | 4378 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Steffen S. Ich persönlich würde auch, sollte meinen Angehörigen irgendjemand die Reanimation durch die Feuerwehr verwehren, Strafanzeige gegen alle stellen, welche in diesen konkreten Fall involviert waren. und das würde richtiger Weise dann in Leere laufen! Wenn man weiter spinnen will, dann kann man die Wasserwacht, Bergwacht THW oder sonstige z.B. den Landarzt noch mit verklagen. Denn diese weigern sich ja vielleicht auch für die Alarmierung zur Verfügung zu stehen. Offensichtlich ist der Feuerwehr und dem Rettungsdienst bestimmte Aufgaben zugeteilt. Kann der Rettungsdienst seine Hilfsfrist nicht einhalten, so muss er primär die Lücke schließen. In Absprache kann er das mit anderen Organisationen/Dienstleiter machen. Die Verantwortlichen müssen in diesem Fall kreativ werden. Rettungsdienst in der Stadt mag lukrativer sein. Die Fläche soll dann jemand anderer übernehmen. Wo kommen wir da hin, wenn das Schule macht? Man kann sich die Rosinen nicht herauspicken. Es gibt auch umgekehrte Fälle aus diesem Bereich, wo der Rettungsdienst seine Pfründe mit Zähnen und Klauen verteidigt. Wehe hier will jemand was vom Kuchen abschneiden. Insofern; Dein Spielfeld bespiele es, aber bitte komplett! Wenn die Gemeinde als Dienstherr das (FFW als Notnagel) nicht wünscht, dann ist das erst mal so. Grundsätzlich halte ich es nicht für falsch, wenn jemand klar macht, dass er bestimmte Aufgaben nicht zur Verfügung steht. Ob es ethisch/moralisch zu vertreten ist, da müssen sich die Gemeindevertreter Gedanken machen. Für die Haltung gibt es für und wieder. Wenn es hart auf hart kommt, wird keiner aus einer anderen Hilfsorganisation die Hilfe verweigern (können). Gruß Dirk | ||||
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