Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 841849 |
Datum | 06.08.2018 23:07 MSG-Nr: [ 841849 ] | 4343 x gelesen |
Infos: | 10.08.18 Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
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Integrierte Leitstelle
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Nils J.
wenn eine Feuerwehr eine HvO- oder First-Responder-Gruppe hat, ist dafür ein gesondertes Fahrzeug vorzuhalten. Und die ist dann ja auch in den Rettungsmittelkette eingebunden.
Eine installierte und einsatzbereite First Responder-Gruppe muss in die Alarmierungsplanung eingebunden sein, da sie sonst von der ILS nicht alarmiert wird. Anders würde es also keinen Sinn machen. Allerdings steht nirgendwo geschrieben, dass die First Responder-Gruppe zwingend für diese Aufgabe ein gesondertes Fahrzeug vorhalten muss. Ich kenne mehr als genug First Responder-Standorte, die für diesen Dienst beispielsweise am Standort vorhandene MZF benutzen. Die wurden aber ursprünglich für einen anderen Einsatzzweck angeschafft und dafür auch staatlich gefördert. Trotzdem funktioniert das, sogar an sehr einsatzstarken Standorten!
Geschrieben von Nils J.
In Deinem Beispiel sind beide Einsätze (Brand und VU) jedoch Pflicht-Aufgaben einer Feuerwehr.
Stimmt, das waren Pflichtaufgaben. Macht im Endeffekt aber überhaupt keinen Unterschied, Du kannst den Brand gerne gegen einen Sturmschaden-Einsatz (Baum droht zu fallen auf einem Privatgelände) tauschen. Der ist nicht zwingend eine Pflichtaufgabe. Und dann: lässt die Feuerwehr (wenn sie denn den Baum trotzdem fällt) dann wirklich alles stehen und liegen und "rennt" sofort zum VU? Da würde ich nicht unbedingt die Hand dafür ins Feuer legen, dass das überall so ist. Und abgesehen davon: bei Feuerwehren mit einem Fahrzeug kommt das wie oft vor?
Geschrieben von Nils J.
Sollte es hier mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit zu Parallel-Einsätzen kommen, muß die Feuerwehr aufgerüstet werden.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem BayFwG haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Das ist die gesetzliche Grundlage! Grundlage hierfür sollte mittlerweile auch in Bayern seit einigen Jahren ein Feuerwehrbedarfsplan sein, damit wurde den Gemeinden in Instrumentarium an die Hand gegeben, damit sie besser beurteilen können, "wie viel Feuerwehr" eine Gemeinde benötigt. Das kann dann durchaus auch mal am politischen Willen liegen, was sich eine Gemeinde leisten möchte oder was eben nicht.
Gerade eine Feuerwehr mit (nur) einem Fahrzeug wird erfahrungsgemäß nicht die Masse an Einsätzen haben, vielfach bewegt sich das bei <5 pro Jahr. Natürlich gibt es auch andere Konstellationen, bei uns im Landkreis haben wir eine FFW mit einem LF 8/6 und rund 30 Einsätzen pro Jahr: den weitaus größten Teil auf der BAB (auf rund 20 bis 25 km), den Rest Unterstützung bei den Nachbarn mit BMA-Alarmen und ein paar wenige "eigene" Einsätze im Ortsbereich. Hier dann "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit" etwas konstruieren zu wollen, ist für mich schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Und ganz nebenbei: ein zweites Löschfahrzeug will auch adäquat besetzt sein (dreifache Mannschaftstärke)
Geschrieben von Nils J.
Es können und müssen durch die Feuerwehr aber nicht alle Eventualitäten abgebildet werden. Also richtigerweise: Einsatz für die Nachbarwehr!
Und genau deswegen gibt es die nachbarschaftliche (Lösch-)Hilfe. Das geht sogar soweit, dass eine Ortsfeuerwehr mit einem großen Gewerbegebiet im eigenen Beritt dort "nur" den Grundschutz sicherstellen muss, mehr nicht. Dafür reicht schon beispielsweise ein TSF-W. Anderes benötigtes Gerät kann von den Nachbarwehren kommen, idealerweise natürlich aus der eigenen Gemeinde. Den Fall haben wir bei uns im Landkreis auch...
Geschrieben von Nils J.
Mit der Begründung "die Feuerwehr ist ja eh´ da, dazu befähigt und schnell vor Ort" wird noch lange keine rechtliche Zuständigkeit begründet.
Das habe ich auch nie behauptet. Aber getreu dem Grundsatz "Retten, Löschen, Bergen, Schützen" kann ich den Einsatz einer FFW zu einer Reanimation, wenn die erforderlichen Rettungsmittel (RTW, NEF) aus welchem Grund auch immer eine entsprechend weite Anfahrt und damit lange Eintreffzeit haben, schon nachvollziehen - auch wenn ich davon nicht uneingeschränkt ein Fan bin (aber das hat andere Gründe).
Laut unserer VollzBekBayFwG ist ein Unglücksfall jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet - das ist ein Teil der Definition für den technischen Hilfsdienst. Die gemeindlichen Feuerwehren leisten in diesen Fällen aber nur dann technische Hilfe, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. Zudem geht es um unser höchstes Rechtsgut geht: Leben und Leib/ Gesundheit.
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