News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 841868 | ||
Datum | 07.08.2018 13:20 MSG-Nr: [ 841868 ] | 4108 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Florian B. Die Kollegen haben aber vermutlich Angst, für den Fall des negativen Erfolgs verantwortlich gemacht zu werden. Für was sollen Sie verantwortlich gemacht werden? Patient sein Herz schlägt nicht mehr -> Patient tot. Ohne Rea -> bleibt Patient tot Ungenügende Rea -> Patient überlebt evtl. Gute Rea -> Patient überlebt evtl. Optimale Rea -> Patient überlebt evtl. In allen drei Fällen gibt es keine Garantie zu Überleben. Selbst wenn Du direkt neben einem nur für dich abgestellten NAW einen Herzstillstand hast. Es gibt viele Situationen (z.B. Lungenembolie, Bedarf der schnellen Entscheidung des NA den Patient zu lysieren) da ist die Überlebenschance trotz Rea sehr gering. Daher kann es gar nicht schlimmer kommen als das der Patient tot ist. Gruß Simon | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|