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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 841891 | ||
Datum | 08.08.2018 07:44 MSG-Nr: [ 841891 ] | 3691 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Für mich ist sowas nicht sinnfrei. Wenn du von Luft und Liebe leben kannst ist das schön für dich. Noch einmal.... Wenn die Feuerwehr alamiert ist, dann bist du Feuerwehr. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-4 Unter (3).....andere Aufgaben..... Die ILS fordert und alamiert die Feuerwehr. Mit anderen Aufgaben. Die Lohnfortzahlug als Arbeitnehmer ist gesichert.....siehe Gesetz!!!! Die Bezahlung als Selbstständiger gestaltet sich schwieriger, ist aber ebenfalls geregelt.......siehe Gesetz!!!! Hast du durch Feuerwehrdienst schon einmal Nachteile finanzieller Art gehabt?? Wurdest du schon einmal nicht bezahlt von deinem Arbeitgeber, da es ich so anhört, als ob du bei der Feuerwehr immer auf Geld verzichten würdest und die ärmste Sau zwischen Neuburg und dem Mississipi wärst... Aber hier noch für dich..... https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2013/heftnummer:7/seite:217 Es wird weiter auf Gesetze und Verordnungen ect. hin- und verwiesen, die ich jetzt nicht alle für die heraus suche. Wir haben hierzu qualifizierteres Personal wie mich, die das sicherlich besser erklären können und wesentlich besser im Thema sind. Aber nur, daß es für alles eine Regelung gibt und nicht willkürlich alarmiert wird. ;-) Gruß aus Kochel In Treue fest! | ||||
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