News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 841908 | ||
Datum | 08.08.2018 17:53 MSG-Nr: [ 841908 ] | 3344 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Manuel W. Wenn eine Feuerwehr nicht über eine organisierte Ersthelfergruppe verfügt, dann kann aus meiner Sicht dieser Passus auch nicht zur Geltung kommen. Hast du eventuell Recht. Wenn aber eine Feuerwehr planmäßig schon mitalarmiert wird? Es ist in meinen Augen auch etwas anderes, wenn mal tatsächlich kein RTW zur Verfügung steht aufgrund eines erhöhten Einsatzaufkommen wie zB Glatteisregen oder wenn pauschal die Feuerwehr mitalarmiert wird, nur weil der Rettungswagen zu weit entfernt stationiert ist. Dann seh ich das schon unter planmäßig und auf Dauer angelegt. Es wird auch wahrscheinlich kaum jemand zum Feuerwehrhaus fahren, sich am Funk anmelden, den Einsatzauftrag entgegen nehmen und dann sagen, ne Rea? Ne da hab ich keine Lust und wieder die 2 drücken. Wenn ständig die Freiwillige Feuerwehr alarmiert wird bei lebensbedrohlichen medizinischen Lagen (keine FR), dann muß ein neuer Rettungswagen her und nicht die FF als "Notnagel büßen" | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|