Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge |
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 841930 |
Datum | 09.08.2018 10:00 MSG-Nr: [ 841930 ] | 3133 x gelesen |
Infos: | 10.08.18 Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
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Herz-Lungen-Wiederbelebung
Integrierte Leitstelle
Rettungshubschrauber
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Geschrieben von werner n.Selbst unser Feuerwehr - Doc (echter Mediziner, der früher Notarztdienst gefahren hat) ist oft mit dabei, und das nicht als Ausbilder.
Jopp - und das zeigt, dass in diesem Bereich ständig neue Erkenntnisse der Medizin einfließen, die es notwendig machen, dass sich auch Mediziner ständig weiterbilden müssen!
Eine einfache HLW ist mittlerweile runtergebrochen auf die Herzdruckmassage, solange kein zweiter Helfer zur Verfügung steht. Erst, wenn dies der Fall ist, kann die Beatmung hinzukommen und, wenn verfügbar, ein AED. Alles Weitergehende ist Sache des RD!
Allein die Tatsache, dass die durch den Disponenten der ILS angeleitete Laien-HDM i. d. V. zu Erfolgen geführt hat, zeigt, dass es hier ausschließlich auf Eines ankommt: Die Verkürzung des therapiefreien Intervalls!
In den Niederlanden wird hierzu alles alamiert, was sich in der Nähe des Eindatzortes befindet: Private Personen mit HLW-Befähigung, FR-Einheiten, Feuerwehr, Polizei, Notarzt, RTH und mind. zwei RTW. Auch wenn zwei Drittel der alamierten Kräfte den Einsatz abbrechen, ist so die Wahrscheinlichkeit vielfach erhöht, dass die HLW rechtzeitig begonnen werden kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass verantwortungsbewusste FF-Angehörige sich einem solchen Einsatz verweigern würden. Daher finde ich Abmeldung von der Alamierungskette, wie sie in diesem Fall von der Gemeinde angestrebt wird, höchst problematisch.
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