Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 841961 |
Datum | 09.08.2018 20:30 MSG-Nr: [ 841961 ] | 2988 x gelesen |
Infos: | 10.08.18 Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von AlexanderWenn ein (H)LF zu einer Rea mit 6 Feuerwehrleuten mitalarmiert wird um zu "drücken", dann sollte man doch lieber einen Lukas auf dem RTW vorhalten.
Zurück zur sachlichen Diskussion!
Zur Erinnerung es ging darum, ob die Feuerwehr für die Reanimation zuständig ist.
Kann man nach derzeitigen Diskussionsstand in BY ganz klar verneinen. Abgesehen von Ausnahmefällen.
Im Fall Kutzenhausen reden wir auch nicht von einer hochgerüstet FFW, mit unüberschaubarer Fahrzeugpark und mehr als auskömmlicher Mannschaftsstärke, die sich nach wenigen Sekunden anmelden.
Wenn diese Kleinstwehr, bei Nichtverfügbarkeit eines RTW, alarmiert wird, und nur für diesen Fall sollten die raus, dann nützt ein Lukas auf dem RTW rein gar nichts! Da der/die RTW gebunden oder auf der Anfahrt ist.
Auf diesen Umstand wollte Thorsten mit einem Augenzwinkern hinweisen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das der Rettungsdienst sofort eine Lukas als erste Wahl einsetzen würde. Vorher wird wahrscheinlicher Manpower verschließen und einiges an Medikamenten gespritzt. In diesem Fall ist die FF, bis auf Tragehilfe, schon lange wieder raus.
Wir sind einer Meinung, dass der Rettungsdienst aus den Puschen kommen muss und die FF nur im äußersten Notfall herangezogen werden sollte/kann um die Hilfsfrist zu verkürzen.
Gruß
Dirk
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