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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 841981 | ||
Datum | 10.08.2018 09:33 MSG-Nr: [ 841981 ] | 2764 x gelesen | ||
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Wie war es denn bis jetzt? Wer kümmerte sich denn um die Reanimation, bevor die Feuerwehren eingebunden wurden? Lies man den Patienten da auch liegen? Anscheinend schon, es war ja sonst Niemand da. Das Problem ist die Denkweise. Problem: Ah, wir schaffen es nicht schnell genug, Leute zur Reanimation an den Ort zu bringen. Lösung: Wir sourcen dass aus an einer andere HiOrg die in jedem Ort verfügbar ist, dann sind wir ja fein aus allem raus. Ich kenn die Vorgaben in anderen Bundesländern nicht, aber die Rettungsdienstaufgaben in einem Landkreis werden ausgeschrieben und wenn ich mich auf die Aufgaben bewerbe und den Zuschlag erhalte, dann ist es mein Job dafür zu sorgen, dass ich meine Aufgaben wahrnehmen kann. Dann muss ich entweder Ortsverbände gründen oder selber Helfer vor Ort, bzw. Retter vor Ort suchen und ausbilden. Ich kann als Träger des Rettungsdienstes ja auch direkt auf die Feuerwehr zu gehen und fragen ob Feuerwehrmitglieder bereit sind mitzumachen. Aber dann einfach die öffentlich-rechtliche Feuerwehr zwangsverpflichten einem privaten Dienstleister die Arbeit abzunehmen. Das geht nicht und ist auch nicht richtig. Zudem, auch wenn es moralisch hart klingt (ich bezieh mich wieder auf das FwG BW): Die Leistung von Erster Hilfe oder die Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen ist weder Pflicht- noch Kannaufgabe der Feuerwehr. Es ist somit keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr und die Feuerwehr darf für die Maßnahme keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Die Feuerwehren sind keine eierlegenden Wollmilchsäue, die man immer dann heranziehen kann, wenn irgendwer seine eigenen Aufgaben nicht auf die Reihe bekommt. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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