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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 841997 | ||
Datum | 10.08.2018 12:26 MSG-Nr: [ 841997 ] | 2593 x gelesen | ||
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Das wäre dann der Artikel: Erste Hilfe durch die Feuerwehren In Bayern kommt es hin und wieder zur Situation, dass eine Integrierte Leitstelle (ILS) zu einem Rettungsdiensteinsatz ergänzend eine Feuerwehr alarmieren muss, da aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation absehbar ist, dass das zuständige Rettungsmittel (RTW, Notarzt) nicht rechtzeitig vor Ort eintreffen kann. Dies ist zwar nicht die Regel, aber es kann eben einmal zutreffen. Die ILSen dürfen dies auch nicht regelmäßig planen, sondern müssen immer im konkreten Einzelfall, wenn es zur Rettung eines Menschenlebens erforderlich ist, entscheiden (vgl. IMS vom 16.02.2011 Az: ID3-2282.10-152). Die Feuerwehren haben deshalb u.a. sicherzustellen bzw. kann man von diesen erwarten, dass alle Feuerwehrdienstleistenden mindestens einen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (i.d.R. in der Modularen Truppausbildung oder früher) und jährlich eine mindestens 2-stündige Fortbildung in Erster Hilfe erhalten haben, um den Kenntnisstand in Erster Hilfe aufrecht zu erhalten. Sofern die Feuerwehr weitere Einsatzmittel (z.B. Defibrillator, Stifnek, Spineboard) zur Ersten Hilfe vorhält, muss der Kommandant sicherstellen, dass Feuerwehrdienstleistende auch an diesen Einsatzmitteln ausgebildet sind bzw. fortgebildet werden. Sofern eine Feuerwehr in einer besonderen Ausnahmesituation von der ILS ergänzend zu einem Rettungsdiensteinsatz angefordert wird, wird diese in einer vergleichbaren Funktion wie ein Helfer vor Ort tätig. In Treue fest! | ||||
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