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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 842000 | ||
Datum | 10.08.2018 12:34 MSG-Nr: [ 842000 ] | 2737 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Thomas K. https://www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/florian-kommen/ Puh, diese Anweisungen sind aber mit der ganz heißen Nadel gestrickt... :-( Die anrückenden FFler werden also einem HvO-System gleichgestellt, obwohl die Ausrüstung nicht bekannt ist... Sollte Ausrüstung vorhanden sein, muss die Ausbildung hieran sichergestellt sein... In diesem Fall muss ich sagen, dass wohl ein System, wie die "Mobile Retter" deutlich effizienter ist, da hier auf [...]Krankenschwestern, Pfleger, Sanitäter, Rettungsassistenten, Feuerwehrkräfte, DLRG-Schwimmer oder Ärzte[...]zurückgegriffen wird, die via Smartphone-App "aufgespürt" und zielgerecht alarmiert werden. So entfällt die Schleife über die Wache und es wird wirklich Zeit gewonnen: Ergebnis: ksta.de [...]In 60 Prozent der Fälle seien die Ersthelfer in weniger als fünf Minuten vor Ort gewesen[...] | ||||
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