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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 842014 | ||
Datum | 10.08.2018 22:35 MSG-Nr: [ 842014 ] | 2643 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus G. Die Feuerwehren haben deshalb u.a. sicherzustellen bzw. kann man von diesen erwarten, dass alle Feuerwehrdienstleistenden mindestens einen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (i.d.R. in der Modularen Truppausbildung oder früher) und jährlich eine mindestens 2-stündige Fortbildung in Erster Hilfe erhalten haben, um den Kenntnisstand in Erster Hilfe aufrecht zu erhalten. Sofern die Feuerwehr weitere Einsatzmittel (z.B. Defibrillator, Stifnek, Spineboard) zur Ersten Hilfe vorhält, muss der Kommandant sicherstellen, dass Feuerwehrdienstleistende auch an diesen Einsatzmitteln ausgebildet sind bzw. fortgebildet werden. Das kenn ich, und wurde in den Feuerwehren, in welchen ich bisher war, auch so gehandhabt. Geschrieben von Markus G. In Bayern kommt es hin und wieder zur Situation, dass eine Integrierte Leitstelle (ILS) zu einem Rettungsdiensteinsatz ergänzend eine Feuerwehr alarmieren muss, da aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation absehbar ist, dass das zuständige Rettungsmittel (RTW, Notarzt) nicht rechtzeitig vor Ort eintreffen kann. In Bayern gibt es wohl Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung in welchem Landkreis, Städte und Gemeinden eines Bezirkes Zwangsmitglied sind, und welcher für seinen Bereich den Rettungsdienst organisiert. Die Veröffentlichungen streiten sich, aber wohl sind die Aufgaben zu 80% an Dienstleister wie BRK, Malteser, Johanniter und ASB vergeben. Auch in Bayern ist die Aufgabe der Feuerwehren der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst; nicht der Rettungsdienst. Hier wird versucht, dass Defizit im Bereich Rettungsdienst dadurch auszugleichen, dass es zufälligerweise noch qualifizierte Ersthelfer gibt, die zufällig über Funkmeldeempfänger erreichbar sind. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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