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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 842047 | ||
Datum | 12.08.2018 21:31 MSG-Nr: [ 842047 ] | 2332 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Eindeutig nö. ???? was ist da "Eindeutig" ohne Begründung...??? Geschrieben von Alexander H. Wieder eindeutig nö. Da solltest Du nicht nur die Definition sondern auch das Gesetz ganz lesen.... Und wo ist denn definiert, dass "unbestimmte Anzahl", "eine" ausschließt? FwG BW §2 Aufgaben der Feuerwehr Abs. 1 Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und "den Einzelnen" steht doch ganz deutlich da! Geschrieben von Alexander H. Das Grundgesetz sind Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staates. Nein keine Schutzrechte sondern Grundrechte die der Staat verteidigen muss. Genau deshalb gibt es ja u.a. Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetze der Länder. Geschrieben von Alexander H. Da es kein Bundesgesetz gibt, welches vorschreibt das die Feuerwehr für Rettungsdiensteinsätze zuständig ist bricht auch kein Bundesrecht das BW Feuerwehrgesetz. Es geht hier nicht darum, dass die Feuerwehr die Aufgaben des Rettungsdienste macht, sondern dass die Feuerwehr eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen abwehrt bis der zuständige Rettungsdienst kommt. Geschrieben von Alexander H. Und für eine Sache für die man nicht verpflichtet ist, gilt auch keine Garantenstellung. Die Garantenpflicht von einem FA ergibt sich aus der "besonderen Amtsstellung" in Verbindung mit seiner Ausbildung, gilt auch für einen Polizist z.B. Die Frage wäre dann, seit wann sind Feuerwehrangehärige von der Pflicht zur Hilfeleistung befreit? Das Beispiel "Vermisste Person" greift hier nicht, hier geht es um eine festgestelle Gefahr für Leib und Leben, die durch die Kenntnisse der "Ersten Hilfe" abgewehr werden können! Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
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