Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 842150 |
Datum | 16.08.2018 13:01 MSG-Nr: [ 842150 ] | 2256 x gelesen |
Infos: | 10.08.18 Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Alexander H.In Bayern ist die Hilfsfrist nur über die Fahrzeit definiert, normal 12Min und in dünn besiedelten Gegegenden 15 Minuten.
Auf deutsch, für einen Herzkreislaufstillstand gibt es kaum eine akzeptabel Interventionszeit.
Dieses Thema möchte ich noch einmal aufgreifen, da ich diese Fehlannahme oft höre. Ich wurde diese Semester viel mit Statiskik gepeinigt, daher mein etwas tieferer Einblick.
Die Eintreffzeit der Rettungsmittel ist ebenfalls statistisch verteilt. Die Grafik in Ergebnisse der TRUST-Studie, S. 43 zeigt die Zielerreichung als Warscheinlichkeitsverteilungsfunktion (WVF). Interessant ist die mittlere Fahrzeit von nur 4,9 min. Der RTW hat also durchaus Chancen, nicht nur in Einzelfällen. In 25% der Fälle hat der RTW nur 3 Minuten Fahrzeit, da dürfte er jede FF ausstechen.
Fazit: Nur weil der RTW eine Hilfstfrist von 12 Minuten hat, kommt er meist weit früher.
Viele Grüße
Adrian
Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.
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