Geschrieben von Jürgen M. vermutlich weil der Nachfolger sein bisherige Stelle als Landesbranddirektor von BaWü auch nicht von heute auf morgen verlassen konnte, durfte oder wollte. Angesichts der sonstigen Berliner Nachrichten rund um die Feuerwehr denke ich eher nicht, dass hier Problem auf Seiten des Nachfolgers bzw. dessen vorherigen Dienstherren lag. Eher hat die Hauptstadt wieder arm und sexy gespielt.
Geschrieben von Jürgen M. Da gibt es beamtenrechtliche Regelungen. Ev. kann uns da mal jemand der besser in dieser Thematik drinsteckt informieren wie so was abläuft. Grundsätzlich einfacher, als bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis: Als letztes Mittel ist hier die sog. feindliche Übernahme möglich. Da man nicht in zwei Beamtenverhältnissen gleichzeitig sein kann, endet das vorherige direkt, wenn man eine neue Ernennungsurkunde eines anderen Dienstherren bekommt - ob der vorherige damit einverstanden ist oder nicht, ist unerheblich (kann u.U. Folgen bei den Versorgungsansprüchen haben)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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