hallo,
Geschrieben von Sebastian K.alles andere wäre interessanter gewesen.
ich finde trotzdem zwei Punkte interessant:
Der Anwalt der Stadt Thannhausen erklärte vor der Beweisaufnahme, dass in dieser Grundsatzfrage eigentlich der Freistaat Bayern in seiner Personalverantwortung für Polizei und Straßenmeistereien hätte angeklagt werden müssen, wenn es um die Frage geht, warum dort nicht genug Personal vorhanden war und nicht die Stadt Thannhausen als Verantwortliche für die Feuerwehr.
Schadensminderungspflicht. Die Polizei bzw. Straßenmeisterei wäre ev. günstiger gewesen
und
Für deren Einsatz hatte die Stadt Thannhausen insgesamt 3.000 Euro verlangt, die Hälfte davon hatte die Haftpflichtversicherung der verstorbenen Fahrerin übernommen, nachdem ein Versicherungsgutachter den Sachverhalt geprüft hatte.
warum nur die Hälfte?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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