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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirenen sind nicht zeitgemäß, es gibt doch Pieper! | 89 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842577 | ||
Datum | 05.09.2018 07:08 MSG-Nr: [ 842577 ] | 3572 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Dazu brauchst du aber vorher eine genehmigte ortsfeste Landfunkstelle. klar - Schwarzfunken ist eine Ordnungswidrigkeit. Es soll schon Gemeinden gegeben haben die deswegen zahlen mussten ... Geschrieben von Alexander H. Einfach mal so ein Fug8b im Gerätehaus betreiben ist nicht erlaubt. Ich bin davon ausgegangen das in einem Feuerwehrhaus mind. eine ortsfeste Funkanlage gibt. Bei uns schon seit 36 Jahren. Dann ist die Erweiterung mit einem Alarmumsetzer sehr einfach. Da musst nicht mal was geschraubt oder gelötet werden.l Ok - in einer Gemeinde die viele kleine Feuerwehren hat dürfte das etwas anders sein. Da muss man dann halt funktechnisch gut gelegene Feuerwehrhäuser entsprechend ausstatten. In so einem analogen Alarmumsetzer passen ja nicht nur eine Schleife rein. Da kann man dann mit einem Umsetzer ev. mehrere Feuerwehren in verschiedenen Ortsteilen versorgen. So was hatte ich vor vielen Jahren bei uns in der Stadt konzipiert. Da hat ein Alarmumsetzer auch Schleifen nicht nur "meiner" Abteilung drin gehabt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [05.09.18 07:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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