Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | 1. Warntag NRW /NINA | 23 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 842612 |
Datum | 07.09.2018 12:42 MSG-Nr: [ 842612 ] | 965 x gelesen |
Infos: | 07.09.18 Nordrhein-Westfalen lässt Tradition des Warntags wieder aufleben 06.09.18 IM-NRW: Warnung + Sirenen
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Technische Richtlinie
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Technische Richtlinie
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Frank S.
Sollte das nicht vorgegeben gewesen sein? erst 1 min Dauerton-Entwarnung, dann 1 min auf- abschwellender Ton akute Gefahr, dann 1 min Dauerton Entwarnung, so wurde das hier in Schwerte publiziert und gemacht.
Das ist der Probealarm nach dem NRW Warnerlass, die 15s sind die Funktionsprobe nach der TR BOS für digitale Funkalarmierung.
Möglicherweise wurde da etwas verwechselt, möglicherweise können manche DSE auch nur Feueralarm und Funktionsprobe, aber nicht Warnung und Entwarnung.
Nach TR BOS ist das möglich; und zur Anfangszeit der digitalen Alarmierung war ja gerade der Weltfrieden ausgebrochen, vielleicht glaubte man damals man würde die Sirenen nie wieder für etwas anderes brauchen als zur Alarmierung der Feuerwehr?
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