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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 40 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842887 | ||
Datum | 17.09.2018 17:45 MSG-Nr: [ 842887 ] | 1610 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Wenn er bei der Feuerwehr auf einem "nur für Feuerwehrangehörige" gekennzeichneten Parkplatz steht? dann gehe ich davon aus das dies natürlich selbstverständndlich ein Feuerwehrwehrangehöriger ist. Den kann ich einparken da bei Bedarf eine Absprache über umparken und so innerhalb der Feuerwehr problemlos möglcih ist. So mach ich das seit Jahrzehnten bei uns im Hof "meiner" Feuerwehr. Da ist das Parken in zweiter Reihe gerade bei Einsätzen notwendig. Wenn sich da dann mal ein Fremder auf unserem Parkplatz der mit "nur für Besucher des Gerätehaus" gekennzeichnet ist hat der halt Pech gehabt. Ich muss ja nur davon ausgehen das dies ein "Besucher des Feuerwehrhauses" ist und deshalb die Kommunikation zwischen ihm und mir problemlos möglicht ist. Das ist dann keine Nötigung. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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