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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 40 Beiträge | ||
Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 842893 | ||
Datum | 18.09.2018 08:27 MSG-Nr: [ 842893 ] | 1266 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Simon S.--- Das kommt drauf an. Seit ca. 2009 kann man selbst abschleppen lassen. Bei uns in der Umgebung gibt es einen Abschleppdienst bei dem zahlt derjenige der abgeschleppt wurde. Sonst gibt es das Auto nicht. Für den Besitzer des Parkplatzes ein guter Service. Das es Abschleppdienste gibt das so praktizieren bezweifle ich nicht. Mich würde da aber mal interessieren auf welcher Grundlage da eine Abrechnung mit demjenigen der abgeschleppt wurde erfolgen soll? Prinzipiell gilt hier ja, wer bestellt bezahlt auch. | ||||
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