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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 40 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 842895 | ||
Datum | 18.09.2018 09:03 MSG-Nr: [ 842895 ] | 1231 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Timo S. Prinzipiell gilt hier ja, wer bestellt bezahlt auch. Nun, wenn da ein Schild "Absolutes Halteverbot" (283-50) mit dem Zusatz "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden Gebührenpflichtig abgeschleppt" und "Einsatzkräfte ausgenommen", dann kann man von einem konkludenten Verhalten eines Falschparkers ausgehen. Wenn also die Schilder gut sichtbar angebracht wurden, wusste der Falschparker was passieren kann und war auch mit den Folgen einverstanden. ;-) Ob das natürlich einer Klage vor Gericht standhalten würde..... Aber wer klagt schon wegen 300,--? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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