Geschrieben von Sebastian K.Auffassung des Kreises ist anscheinend (und das würde ich auch so vertreten), dass eine DLK nur für ein Einzelobjekt die teurere Alternative zu einem baulichen Rettungsweg darstellt. Grundsätzlich sagt die FwVO RLP zur Risikoklasseneinstufung, dass sich diese nicht nach Einzelobjekten richtet, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur im Ausrückebereich. Lt. dieser Beschlussvorlage (einer anderen Kommune) hat sich das Innenministerium RLP - wenn das richtig wiedergegeben wird - mal zur Frage geäußert, wieviele Gebäude ohne vorhandenen 2. Rettungsweg in einer Kommune ohne (eigene) DLK "geduldet" werden können:
...sollten Sie (mehr als 10) Gebäude ohne vorhandenen 2. Rettungsweg feststellen und dieser auch nicht über die tragbaren Leitern der Feuerwehr gewährleistet ist, könnten Sie sodann prüfen, ob innerhalb der Einsatzgrundzeit von 8 min ein benachbartes Hubrettungsfahrzeug vor Ort sein kann. Falls nicht, müssen Sie ein entsprechendes eigenes Hubrettungsfahrzeug beschaffen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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