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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Moorbrand Meppen | 116 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 842996 | ||
Datum | 21.09.2018 19:32 MSG-Nr: [ 842996 ] | 7860 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Und selbst wenn, macht doch ein Lokführer, es ist bekannt das durch das Fahren der Züge es zu Funkflug und somit zum Brand kommen kann. Somit wäre jeglicher Personenverkehr (KFZ/BUS/LKW, Schienen, Flugverkehr, etc.) gänzlich zu untersagen. Den es kann immer zu einem Brand kommen. Von daher halte ich Deine Argumentation für sehr dünn. Geschrieben von Alexander H. Die Bundeswehr hat aber ihr Eigentum (ungewollt) angezündet, somit fällt die Brandstiftung schon alleine deswegen aus. Oben im Falle des Backofen hast Du es genau gegensätzlich dargestellt (auch beim eigenen Einfamilienhaus wird nur das eigene Eigentum ungewollt angezündet, ein Verfahren hast Du trotzdem am Hals. Du solltest Dich schon entscheiden? Gruß Simon | ||||
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