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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Moorbrand Meppen | 116 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842998 | ||
Datum | 21.09.2018 19:53 MSG-Nr: [ 842998 ] | 7373 x gelesen | ||
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Geschrieben von Simon S. Somit wäre jeglicher Personenverkehr (KFZ/BUS/LKW, Schienen, Flugverkehr, etc.) gänzlich zu untersagen. Den es kann immer zu einem Brand kommen. Von daher halte ich Deine Argumentation für sehr dünn. Warum? Solange es kein technischer Defekt ist, kannst du ja nichts dafür. Stellst du aber dein heißes Auto auf eine fremde trockene Wiese und entzündest diese hast du wieder eine fahrlässige Brandstiftung begangen. Geschrieben von Simon S. Oben im Falle des Backofen hast Du es genau gegensätzlich dargestellt (auch beim eigenen Einfamilienhaus wird nur das eigene Eigentum ungewollt angezündet, ein Verfahren hast Du trotzdem am Hals. Du solltest Dich schon entscheiden? Dann schau mal in 306a Zitat:"Schwere Brandstiftung (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Auch dein Einfamilien ist ein Gebäude welches der Wohnung für Menschen dient. Somit habe ich gar nicht gegensätzliches dargestellt. | ||||
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