Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Betrugs-Fakeshop unter Feuerwehr-Domain www.feuerwehr-alberzell.de | 16 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 843043 |
Datum | 24.09.2018 13:41 MSG-Nr: [ 843043 ] | 1744 x gelesen |
Infos: | 26.09.18 Informationen zu Fake-Shops - DENIC eG
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Moin!
Ich bin Markenrechtler. Markenrechtlich empfinde ich eine Konfliktlösung als schwierig, da es (selbst ohne ein Markenrecht der Gemeinde) dieser einfach an der gewerblichen Betätigung mangelt. Ergänzend könnte man das Markenrecht jedoch heranziehen.
Lesenswert ist allerdings insbesondere die Zusammenfassung des Artikels auf Jurawelt, der insgesamt einen sehr guten Überblick bietet. Allerdings könnte hier die Problematik greifen, dass Alberzell - so wie es sich mir als Fischkopp darstellt - nicht (mehr?) selbstständige Gemeinde ist (s. die Entscheidung aus Flensburg im Fall Glücksburg bei aufrecht.de).
Fraglich ist für mich auch - das könnte evtl. diesen Einzelfall beeinflussen -, ob es derzeit noch eine Feuerwehr Alberzell gibt oder ob diese und wenn ja in welchem Umfang in der Feuerwehr Gerolsbach aufgegangen ist. Gibt es z.B. noch einen Löschzug Alberzell?
Wenn Alberzell weder über Feuerwehr noch über Gemeinderechte verfügt und gleichzeitig als (unbekannter) Teil einer Gemeinde keine weiteren Rechte abgeleitet werden können, dann ist das zwar nicht nett, aber möglichweise nur schlecht angreifbar.
Allerdings - ich bin nur Schmalspurjurist - Volljuristen bitte ran.
Grüße
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