1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Natürlich kann der Rechtsnachfolger eintreten, fraglich ist nur, ob mit dem gleichen Erfolg wie beim eigenen Namen, da die ehemalige Gemeinde Aberzell untergegangen ist (und daher vielleicht nicht mehr das gleiche rechtliche Gewicht mitbringt).
Die Frage ist zudem, wie groß der Unfug in Alberzell ist.
Wenn ich Ware bekomme (auch, wenn sie nichts oder nicht viel mit Feuerwehr zu tun hat), ist es dann schon Unfug?
Dann könnte der Unfug höchstens in einer Verbrauchertäuschung liegen, da dieser glauben könnte, von einer Feuerwehr zu kaufen. Lässt sich der Verbraucher so leicht täuschen?
Oder versenke ich Geld, weil ich in Vorkasse gehe aber nie Ware erhalte. Das wäre wohl eine strafrechtliche Konsequenz.
Dass es eine FF in Alberzell gibt, hilft vielleicht, aber nur vielleicht.
Ich kann das schlecht einschätzen, ich bin auf Kommentare von den Juristen gespannt.
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