Geschrieben von Thomas H.Ein Rechtsanwalt, der das Zeichen 283 StVO ständig als "Halteverbot" bezeichnet. Als Rechtsanwalt sollte er die korrekte Bezeichnung "Haltverbot" kennen
Den Satz versteh ich nicht.
Geschrieben von Thomas H.Der Feuerwehrmann hat eine Kiste ausgeladen, also war es, solange er nichts anderes getan hat, ein Be- und Entladen, und nicht, wie vom Rechtsanwalt erzählt, ein Parken.
Auch das Be und Entladen ist im absoluten Haltenverbot (Z283) verboten.
Geschrieben von Thomas H.Und dann wieder: "Der Feuerwehrmann, der seine Zeit investiert, um Menschenleben zu retten." Sorry, das Ganze fand offensichtlich außerhalb eines Einsatzes statt. Obwohl: Mit der Argumentation kann man sich ja auch an der Supermarktkasse vorne anstellen.
Erstens vergleichst du Äpfel mit Birnen, die StVO hat gar nichts mit der Supermarktkasse gemeinsam.
Zweitens seh ich das nicht so problematisch, wenn er sich wieder einsatzbereit macht.
Sonst müßte ein Feuerwehrmann auch als erstes sein Fahrzeug aus dem Halteverbot/Parkverbot fahren bevor er die Schutzkleidung auszieht.
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