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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Magdeburg: Feuerwehrmann bekommt Strafzettel wg. Halten am Feuerwehrhaus | 11 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843194 | ||
Datum | 02.10.2018 11:14 MSG-Nr: [ 843194 ] | 1316 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas H. War er denn mit seinem Privatfahrzeug im Einsatz? Das bezieht sich darauf, wenn die Freiwilligen Feuerwehrleute ihr Fahrzeug im Halteverbot abstellen und dann ins Gerätehaus rennen. Geschrieben von Thomas H. ob die Fläche zwischen Fahrbahn und Gerätehaus überhaupt in den Regelungsbereich des Zeichen 283 fällt. Es spielt gar keine Rolle ob das Zeichen für die Fahrbahn gilt, auf einem Gehsteig hat ein Fahrzeug grundsätzlich nichts verloren. Außer es ist ausnahmsweise durch Verkehrszeichen erlaubt. Wer sein Fahrzeug verläßt parkt. Es spielt auch keine Rolle ob du be oder entlädst. Nur beim Z286 (eingeschränktes Halteverbot) ist das Aussteigen zum Be und Entladen erlaubt. | ||||
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