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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaAfrikanische Schweinepest: Einbindung Feuerwehren und THW in Abwehrmaßnahmen42 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843313
Datum08.10.2018 18:34      MSG-Nr: [ 843313 ]2572 x gelesen
Infos:
  • 26.11.19 vfdb: Merkblatt Tierseuchen
  • 26.11.19 BBK: Merkblatt Fahrzeugdesinfektion
  • 08.10.18 FLI: Afrikanische Schweinepest
  • 08.10.18 FW-Forum: Tierseuchenübung in RLP

  • Hallo,

    Auszug aus http://einsatzleiterhandbuch.org/, jemand was Neues dazu anzumerken?


    3 - Tierseuchen

    3 ANSTECKENDE KRANKHEITEN; 3 B-EINSATZ 3 DEKONTAMINATION

    Allgemeines:

    Einige Tierseuchen sind für bestimmte Tierarten sehr leicht übertragbar, auch durch Menschen und/oder Geräte. Die Übertragungswege sind vielfältig und nicht in allen Fällen endgültig geklärt.


    Zuständigkeit und Verantwortung in der Gefahrenabwehr:

    Die Feststellung des Seuchenfalles obliegt den zuständigen Veterinärämtern.
    Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Maßnahmen der Gefahrenabwehr liegt ebenfalls bei den Veterinärämtern. Die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen werden hier nur auf Anforderung und in 5-2.1 AMTSHILFE tätig.
    Hinweis: Die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der übernommenen Aufgaben liegt aber bei der ausführenden Stelle!


    Definitionen (alphabetisch):
    (Die folgenden Definitionen werden entweder in diesem Merkblatt und/oder in den einschlägigen Vorschriften aus dem Veterinärbereich regelmäßig verwendet.)

    Beobachtungsgebiet:
    Vom Veterinäramt definierter äußerer Radius (bei Tierseuchenbetrieben mind. 10 km) um den Seuchenherd bzw. Verdachtsfall. 3 ABSPERRBEREICHE
    Maßnahmenbeispiele: Verbringungsverbot für Tiere
    Einschränkung/Kontrolle/Verbot von Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben einschränken/kontrollieren bzw. untersagen, Nutzungsvorschriften für Tiertransport und -haltung.

    Kontaktbetrieb:
    Angrenzender Betrieb an den Seuchenherd bzw. Verdachtsfall.

    Kontrollzone (= Schutzzone):
    Von der Veterinärbehörde definierter Radius um den Seuchenherd bzw. Verdachtsfall, in dem zeitlich begrenzte Maßnahmen (für 72 h) gelten, z.B. Verbringungsverbot für Tiere.

    Nachbarschaftsbetrieb:
    Kontaktbetrieb.

    Restriktionsgebiet:
    Gesamtes Gebiet, in dem die zuständige Behörde Maßnahmen festlegt (umfasst damit Seuchenherd, Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet und Schutzzone).
    Ziel: Stand Still und Durchführung von Bio(logischen) Sicherheitsmaßnahmen wie Desinfektion und Dekontamination.

    Schutzzone (= Kontrollzone):
    => Sperrbezirk

    Seuchengehöft/-herd:
    = Innerer Absperrbereich im Sinne eines Gefahrstoffeinsatzes, vgl. vfdb RL 10/04.
    Ausbruchsort der Tierseuche.
    3 ABSPERRBEREICHE; 3 DEKONTAMINATION

    Sperrbezirk:
    Von der Veterinärbehörde definierter Radius (mind. 3 km) um den Seuchenbetrieb.
    Der Sperrbezirk muß als wirkungsvolle erste Barriere um einen Seuchenherd bzw. Verdachtsfall verstanden und organisiert werden.
    Maßnahmenbeispiele: Stand Still (Verbringungsverbot für Tiere)
    Bio-Sicherheitsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Erregers
    Festlegung von Desinfektionspunkten für landwirtschaftliche Fahrzeuge,
    tierärztliche Vertretungsregelungen;
    ggf. Desinfektionsmatten vor Betrieben, Gaststätten;
    ggf. Versammlungen einschränken.
    Durchgangsverkehr beschränken,
    Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben einschränken/kontrollieren bzw. untersagen, Nutzungsvorschriften für Tiertransport und -haltung.

    Sperrgebiet:
    Gebiet, welches den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet umschließt und in welchem bestimmte Sperrmaßnahmen angeordnet werden können.

    Verdachtsfall/-betrieb:
    Vermuteter, aber noch nicht gesicherter, Ausbruch einer Tierseuche. Klinische Erscheinungen, pathologisch-anatomische Hinweise oder labordiagnostische Ergebnisse lassen den Ausbruch der Tierseuche befürchten.
    Gefahrenbereich im Sinne eines ABC-Ensatzes gemäß FwDV 500 bzw. vfdb-RL 10/04 = Äußerer Absperrbereich, 3 ABSPERRBEREICHE; 3 DEKONTAMINATION


    Maßnahmen:

    Kontaminationsverschleppung verhindern!
    Eigenschutz (auch gegen Desinfektionsmittel) beachten.

    Allgemeine taktische Hinweise zur Einsatzdurchführung:

    Zuständiges Veterinäramt hinzuziehen, soweit noch nicht geschehen. Im Bedarfsfall nochmals auf deren Zuständigkeit und Verantwortung hinweisen.
    Die zuständige Veterinärbehörde legt die Restriktionsgebiete sowie die Notwendigkeit und den Umfang von Dekontaminationsmaßnahmen (hier v.a. Desinfektion) fest.
    Die Feuerwehr arbeitet auf Anforderung, Anweisung und unter Aufsicht der zuständigen Behörde, ggf. in 5-2.1 AMTSHILFE.
    Einige Tierseuchen sind sehr leicht übertragbar. Die Kontaminationsverschleppung muss daher vermieden werden!
    I.d.R. ist die Einrichtung eines Stabes, z.B. Krisenstab (KS), Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), für das abgestimmte Behördenhandeln, mind. jedoch eine gemeinsame Leitungsebene von Feuerwehr und Veterinärbehörde mit ggf. weiteren Beteiligten notwendig.
    Es ist eine allgemeine Einsatzplanung sowie ggf. eine spezielle Einsatzplanung für betroffene und ggf. umliegende Objekte erforderlich. Die Einsatzplanung hat in enger Abstimmung zwischen zuständiger und der Amtshilfe leistenden Behörde zu erfolgen.
    Es ist damit zu rechnen, daß ein längerer Einsatz und hoher personeller sowie gerätetechnischer Aufwand erforderlich sind. Hierzu ist eine großräumige Planung erforderlich, um z.B. Anfahrten von Einheiten durch Sperrzonen zu verhindern.
    Folgende Aufgaben können je nach Infektionskrankheit notwendig werden, dabei sind ggf. Vorgaben des Arbeitsschutzes beachten:
    - Waschen von Fahrzeugen (vor Einfahrt in das Infektionsgebiet, um die Wirksamkeit der Desinfektion beim Verlassen nicht durch Schmutz zu beeinträchtigen)
    - Desinfektion von Flächen, Geräten, Gebäuden
    - Vorreinigung von Geräten/Fahrzeugen vor der Desinfektion im Sperrgebiet
    - Desinfektion/Dekontamination von Personen und Geräten beim Verlassen des Sperrgebietes (Dekon P und G) 3 DEKONTAMINATION
    - Nachreinigung nach der Desinfektion um Folgeschäden durch die Desinfektionsmittel zu verhindern.
    Zur Unterstützung dieser Maßnahmen wird i.d.R. folgende Logistik in größerem Umfang und über längere Zeit erforderlich:
    - Spezielles Material für (Desinfektions- und Reinigungs-)Schleusen wie Auffangbehälter, Folienstrecken, Gerüste, Hochdruckreiniger, Waschgeräte, Waschemulsionen, Desinfektionslösungen, Drucksprühgeräte, Schutzkleidung
    - Beleuchtungsgerät
    - Strom- und Wasserversorgung
    - ggf. mobile Toiletten
    - ggf. mobile und beheizte Aufenthaltsräume (Container, Zelte)
    - Verpflegung
    - Versorgung mit Verbrauchsgütern (Kraftstoffe, Einwegmaterial etc.)
    Aufgrund der Seuchenproblematik und in Verbindung mit der längeren Einsatzdauer (Nachlässigkeit etc.) ist die intensive Belehrung der Einsatzkräfte vor den Maßnahmen und die Überwachung der Maßnahmen im Einsatz erforderlich.
    Im inneren Absperrbereich (Einsatz vor Ort im Seuchenausbruchs-/Verdachtsbetrieb) dürfen keine Einsatzkräfte eingesetzt werden, die aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen oder mit ihnen zu tun haben.
    Für alle Einsatzkräfte gelten grundsätzlich die speziellen und allgemeinen Maßnahmen der Einsatzstellenhygiene im Bio-Einsatz (vgl. FwDV 500, vfdb RL 10/02 und 10/04). 3 B-EINSATZ; 3 DEKONTAMINATION
    Eine Einsatzdokumentation ist erforderlich (z.B. Fahrzeugregistrierung, verteilte Handzettel, getroffene Maßnahmen).

    Es werden grundsätzlich zwei Einsatzfälle unterschieden:
    - Amtshilfe bei einem Verdachts- oder Seuchenfall.
    - Feuerwehr-(Rettungsdienst)-Einsatz zur Gefahrenabwehr in einem inneren Absperrbereich (z.B. Brand- oder Rettungsdiensteinsatz eines Seuchenherdes bzw. Objektes mit Verdachtsfall):


    5-2.1 AMTSHILFE bei einem Verdachts- oder Seuchenfall:

    Die Festlegung des inneren Absperrbereichs und aller weiteren Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt).
    Vor der Einfahrt in innere Absperrbereiche sollten Fahrzeuge gewaschen werden, um groben Schmutz und Staub zu beseitigen, wenn beim Verlassen Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind. Das Abwasser aus diesem Waschplatz sollte, ggf. in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde, in die Kanalisation gehen, in jedem Fall aber nicht in Richtung eines evtl. Desinfektionsplatzes abfließen.
    Vor Betreten des inneren Absperrbereiches sollte ggf. Einwegkleidung ausgegeben werden, um den Desinfektionsaufwand zu reduzieren.
    Vor dem Ausfahren aus dem inneren Absperrbereich ist ggf. eine weitere Vorwäsche erforderlich, um Schmutz (v.a. Reifen, Radkästen) abzuspülen. (Abwasser auffangen)
    Jeder der den inneren Absperrereich verläßt, muß in geeigneter Weise Desinfektionsmaßnahmen befolgen/durchführen. Die ggf. vorher angelegte Einmalkleidung ist hier einzusammeln und in Absprache mit den zuständigen Behörden zu entsorgen. (Besser geeignete chemische Desinfektion, da dann kein infektiöser Abfall transportiert werden muss.)
    Die Desinfektion selbst hat grundsätzlich drucklos zu erfolgen (z.B. Aufbringen der Desinfektionslösung mit Drucksprühgeräten, nicht mit HD-Reiniger!).
    Nach der Geräte-Desinfektion muß i.d.R. eine Wäsche erfolgen, um Sachbeschädigungen durch die Desinfektionsmittel zu verhindern.
    Das Abwasser im Bereich der Desinfektion ist aufzufangen.
    Werden "Desinfektionsstrecken bzw. -straßen" für Fahrzeuge gebildet, sollten diese in Wannenform (z.B. mit stabiler Teich-/Deponiefolie in Verbindung mit Sandsäcken und Schlauchbrücken für den Ein- und Ausfahrtsbereich ) ausgebildet werden. Die Folie ist in geeigneter Weise (z.B. vorher Grundfläche kehren, Einlegen von Teppichen o.ä.) vor Beschädigung, Zerstörung oder Verrutschen (z.B. durch Festschrauben, -nageln im Ein-/Ausfahrts-Bereich) zu schützen. Die verwendeten Einlagen (z.B. Stroh, Teppiche etc.) dürfen nicht mit dem verwendeten Desinfektionsmittel in unbeabsichtigter Weise reagieren. Die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Schleusen o.ä. müssen auch für Sportfahrwerke etc. ausgelegt sein und dürften nicht über zu steile Rampen verfügen oder eine zu große Bodenfreiheit erfordern.


    Feuerwehr-(Rettungsdienst)-Einsatz zur Gefahrenabwehr in einem inneren Absperrbereich eines Seuchen- oder Seuchenverdachtsfalls:
    3 ABSPERRBEREICHE
    Die Festlegung des Gefahrenbereichs obliegt der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt). Ist dies noch nicht erfolgt, so gilt z.B. die Einfahrt des Hofes und dessen Umfriedung als innerer Absperrbereich.
    Auch in dringenden Einsatzfällen sind die von der zuständigen Behörde festgelegten Zu- und Ausgangsregelungen zu beachten!
    Bei Einsätzen in Seuchengebieten bzw. in Objekten mit Verdachtsfallen ist in jedem Fall die zuständige Behörde zu alarmieren.
    Nur nach vorheriger Erkundung durch einen Fahrzeugführer bzw. Einsatzleiter in unabweisbaren Fällen in den inneren Gefahrenbereich einfahren, dort minimaler Personaleinsatz. Im Gefahrenbereich eingesetztes Personal und Gerät verbleiben dort bis zum Abschluß der festgelegten Maßnahmen (z.B. Desinfektion).
    Die Alarmierung eines ausgebildeten Desinfektors (z.B. aus dem Rettungsdienst) ist i.d.R. hilfreich, auch wenn diese grundsätzlich einen anderen Ausbildungsschwerpunkt haben können sie oft wertvolle Hinweise geben.
    Rettungsdiensteinsatz:
    - Der Fahrzeugführer erkundet und entscheidet, ob in den Gefahrenbereich eingefahren wird. Dies sollte nur in unabweisbaren Fällen geschehen.
    - Es ist ein zweites entsprechendes Rettungsmittel (KTW, RTW) zu alarmieren, das in jedem Fall außerhalb des inneren Absperrbereiches bleibt.
    - Das Personal schützt sich vor Betreten/Befahren des Gefahrenbereichs analog eines Infektionstransports im Rettungsdienst.
    - Der Patient ist an das 2. Rettungsmittel zu übergeben. Über die Durchführung von Dekon-Maßnahmen muss patientenzustandsbezogen entschieden werden. Ausziehen der Oberbekleidung, Schuhe und Abwaschen freier Hautbereiche gilt als Mindestmaßnahme.
    - Es sind ggf. (Not-)Desinfektionsmaßnahmen (Personal) beim Verlassen des Sperrbezirks erforderlich.
    - Geräte verbleiben im inneren Absperrbereich, bis eine geeignete Desinfektion erfolgen kann.
    Brand- und Technischer Hilfeleistungseinsatz:
    - Die Rettung von Menschenleben geht der Tierseuchenbekämpfung vor!
    - Der Einsatzleiter bzw. erste Fahrzeugführer erkundet und entscheidet, ob in den inneren Absperrbereich eingefahren wird. Dies sollte nur in unabweisbaren Fällen geschehen.
    - Sind Tätigkeiten im Gefahrenbereich erforderlich, so sind unverzüglich (auch für den Rettungsdienst!) Einheiten zur Desinfektion zu alarmieren. (B-Einsatz nach FwDV 500)
    - Es sind ggf. (Not-)Desinfektionsmaßnahmen (Personal) beim Verlassen des Gefahrenbereiches erforderlich.
    - Geräte verbleiben im Gefahrenbereich, bis eine geeignete Desinfektion erfolgen kann.


    Körperschutzmaßnahmen:

    Die notwendigen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt) durchzuführen. Der Einsatzleiter muß jedoch auch an die notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund der verwendeten Desinfektionsmittel in Bezug auf die Schutzkleidung und Geräte denken. Witterungsbedingte Folgemaßnahmen insbesondere für durchnäßte Einsatzkräfte sind
    zu beachten.

    Gefahrenbereich bzw. Innerer Absperrbereich:
    Einwegschutzkleidung (z.B. Infektionsschutzsets aus dem RD) verringert ggf. den Desinfektionsaufwand.

    (Vor-)Waschplatz:
    Ggf. Nässe-/Spritzschutz.

    Desinfektionsplatz:
    Abhängig vom verwendeten Desinfektionsmittel!


    Desinfektion:

    Art und Umfang der Desinfektion legt die zuständige Fachbehörde fest.

    Die Desinfektion hat grundsätzlich drucklos zu erfolgen (z.B. Drucksprühgeräte statt Hochdruckreiniger!).

    Bei einer Scheuer-Wischdesinfektion sollten weiche Bürsten verwendet werden, ggf. Schaumdesinfektion wählen.

    Für die Fahrzeugdesinfektion sind ausreichend große und breite Wannen (z.B. mit stabiler Teich-/Deponiefolie in Verbindung mit Sandsäcken, Holzbalken und Schlauchbrücken für den Ein- und Ausfahrtsbereich) hergestellt werden. Schützen Sie die Folie mit Teppichen o.ä. vor Beschädigung. Achten Sie auf die Verträglichkeit der verwendeten Materialien mit dem gewählten Desinfektionsmittel.

    Als Desinfektionsmittel eignen sich nach bisherigen Erfahrungen am Besten Peressigsäure-Produkte mit definierter Peressigsäure (PES)-Konzentration:
    PSA + Flächen: 1% PES Einwirkzeit und mind. 5 min Einwirkzeit und Entkleiden nach Dekon-Verfahren für PSA.
    Sonstige Fläche: 0,2 % PES (bzw. 1 % bei Verdacht auf Sporen) und 30 min Einwirkzeit
    Haut: 0,2 % PES und 2 x 1 min Einwirkzeit (Sicherer ist, wenn das Personal die Hände in einer Schüssel desinfiziert und anschließend das die PES bis zum Antrocknen auf den Händen verbleibt. Keine bekannte Allergiegefahr bei der Verwendung von 0,5% Wofasteril.)
    Gefahrstoffeigenschaften des Desinfektionsmittels beachten!
    Die Wahl des Mittels obliegt aber trotzdem der zuständigen Behörde.
    Bei der Bewertung des notwendigen Schutzes nicht nur an die Verwendung, sondern auch an die ggf. erforderliche Zubereitung (Verdünnung von Konzentraten, Anmischen von Pulvern) denken, da hierbei auch höhere Konzentrationen auftreten!
    In jedem Fall sind geeignete Schutzbrillen zu verwenden, soweit keine Vollmasken zum Einsatz kommen; auch geeignete Handschuhe verwenden.
    Bei der Anmischung und Verwendung sind die vorgegebenen Konzentrationswerte einzuhalten! Einfache Dosierhilfen (z.B. Trichter, Messbecher oder Dosierspritzen) sind vorzuhalten. Je nach Desinfektionsmittel kann ggf. eine höhere Dosierung sogar kontraproduktiv sein.
    Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Desinfektionsmittel sollten vor Ort und in der jeweiligen Leitstelle verfügbar sein.

    Achtung:
    Für einige Desinfektionsmittel (z.B. Formaldehyd) ist für die Anwendung eine spezielle Ausbildung erforderlich!

    Beispiele:
    Desinfektionsmittel Eigenschaften Atemschutz (Filter) Körperschutz
    Ameisensäure < 10 % ätzend E1-P2 Schutzbrille, Schutzhand-schuhe, Schutzanzug/
    Gummischürze
    Formaldehyd/ < 10 % ätzend, Krebs-erzeugung vermutet A2B2-P3 oder B1E1-P3 dito
    Natronlauge < 40 % stark ätzend B2P3 dito
    Peressigsäure-Produkt
    40 % PES ätzend,
    brandfördernd (technische PES) B2, ggf. P2 dito
    Zitronensäure <10 % ätzend B2P3 dito


    Folgemaßnahmen:

    Desinfektionsmaßnahmen an Personen müssen nach Maßgabe der zuständigen Behörde erfolgen.
    Geräte verbleiben im inneren Absperrbereich bis zu einer geeigneten Desinfektion oder Entsorgung.
    Rückbau und Entsorgung der aufgebauten Einrichtungen erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
    Kontaminierte Flüssigkeit ist in Abstimmung mit den Fachbehörden (Veterinäramt, untere Wasserbehörde) zu entsorgen.
    (Endgültige) Desinfektion von Flächen, Geräten, Gebäuden sollte von Fachunternehmen durchgeführt werden.
    Ggf. Medikamentierung für Einsatz- bzw. Kontaktpersonen, z.B. Tamiflu bei Schweinegrippe oder Antibiotika ei Milzbrand, oder Impfung bei Tollwut.



    Benachrichtigen:
    - Veterinäramt
    - Rettungsdienst
    - Polizei
    - Ordnungsbehörde
    - (Untere) Wasserbehörde
    - Gesundheitsamt, auch zur Abstimmung einer evtl. nötigen Medikamentierung des Einsatzpersonals bzw. von Kontaktpersonen
    - Straßenverkehrsbehörde
    - Ggf. epidemologischer Dienst des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.bund.de): 030-97980-0 bzw. -150___________________
    - ___________________



    Literaturhinweise:
    - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.bmelv.de): Tierseuchengesetz mit Spezialverordnungen sowie Tierseuchen-Bekämpfungs-Handbuch
    - Eisenblaetter, Dr. Frank: Informationen zur Behandlung bzw. Risikominimierung für exponierte Personen in www.feuerwehr.de/forum, 2012
    - Friederichs, Daniel: www.biogefahr.de
    - Steffler R., Bergholz A., Dersch R., Friederichs D., Schild A.: Peressigsäure Ein Desinfektionsmittel für den Katastrophenschutz im außergewöhnlichen Seuchenfall, Bevölkerungsschutz 1/2003, S. 24 bis 27
    - Steffler, R.: Beiträge in www.bevoelkerungsschutz.de, Oktober 2005
    - TRGA 130: Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen, Juni 2012
    - vfdb - Ref. 10, Umweltschutz: vfdb-Richtlinie 10/02, Richtlinie für die Feuerwehr im B-Einsatz Stand 11/02, VdS-Verlag, Köln,
    - vfdb RL 10/04, Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern, VdS, Köln, 2006
    - vfdb, Referat 10: Entwurf eines Merkblattes für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Ad-Hoc AG (Cimolino, Dr. Mieling, Rönnfeldt, Ülpenich), Frühjahrssitzung, Salem, 2001
    - vfdb, TWB: Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen März 2012, Altenberge, 2012

    Autor: U. Cimolino

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     07.10.2018 14:37 Mark7us 7R., Höhenrain
     07.10.2018 15:01 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     07.10.2018 16:01 Dirk7 S.7, Lindau
     07.10.2018 16:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.10.2018 16:57 Mark7us 7R., Höhenrain
     07.10.2018 21:52 Tors7ten7 D.7, Gaiberg
     08.10.2018 17:27 Dirk7 S.7, Lindau
     08.10.2018 19:41 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     07.10.2018 16:34 Mark7us 7R., Höhenrain
     08.10.2018 18:34 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.09.2020 09:09 Stef7an 7T., Wipperfürth
     09.10.2018 08:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.10.2018 11:34 Chri7sti7an 7S., Birkenfeld
     21.11.2019 17:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.11.2019 18:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.11.2019 21:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.11.2019 08:01 Hank7e B7., Bremerhaven
     22.11.2019 08:31 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.11.2019 10:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.11.2019 12:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.11.2019 14:01 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     23.11.2019 10:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     25.11.2019 09:55 Andr7eas7 H.7, Berlin
     25.11.2019 12:27 Jako7b T7., Bischheim
     25.11.2019 12:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     25.11.2019 20:41 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2019 13:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     26.11.2019 20:06 Dirk7 S.7, Lindau
     05.12.2019 22:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     05.12.2019 15:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.01.2020 08:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.01.2020 10:51 Mark7us 7R., Höhenrain
     04.01.2020 11:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.01.2020 12:45 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.01.2020 12:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.01.2020 14:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.01.2020 15:52 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     04.01.2020 10:56 Mark7us 7R., Höhenrain
     22.01.2020 22:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.09.2020 08:06 Mark7us 7R., Höhenrain
     10.09.2020 10:22 Mark7us 7R., Höhenrain
     13.11.2021 12:28 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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