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Thema | Neues aus der BS-Forschung - hier Glasstaub bei THL-Einsätzen | 3 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 843588 | ||
Datum | 22.10.2018 11:13 MSG-Nr: [ 843588 ] | 1722 x gelesen | ||
Folgende Aussage zu den Partikelmasken (hier FFP2) verwundert mich und ich hätte mir hier eine bessere Quelle, als nur eine Marketinginternetseite eines Herstellers, gewünscht: "Filterung von mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 m" In der EN 149:2009 (Partikelfiltrierende Halbmasken) wird folgendes zur Größenverteilung der Testpartikel gefordert: "Die Partikelgrößenverteilung muss von 0,02 m bis 2 m äquivalenter aerodynamischer Durchmesser bei einem massebezogenen medianen Durchmesser von 0,6 m sein." Dies zeigt klar, dass 0,6 µm keine untere Grenze der Größe darstellt. Aufgrund der Physik bei Partikelfiltern ist eine unter Grenze der Größe von noch zu filternden Partikeln sowieso nicht klar zu definieren, weil es sich bei den Filtern nicht um ein Sieb, sondern um dreidimensionale Filter handelt. Die Größenverteilung ist deshalb so gewählt, damit sie die sog. "most penetrating particle size" abdeckt, spricht die Größe, die am schlechtesten durch den Filter abgeschieden wird. Größere und auch kleiner Partikel werden bekanntlich besser gefiltert. Viele Grüße Mario | ||||
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