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Thema | Bürger verklagt Retter wegen beschädigtem Pkw #
| 20 Beiträge |
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 843640 |
Datum | 24.10.2018 01:36 MSG-Nr: [ 843640 ] | 3811 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Heinrich B.
Mal angenommen, die Feuerwehr öffnet die Garage um nach Glutnester zu suchen, geht hinein und
ratscht mit dem PA am Auto lang. Muß ich das als Fahrzeugbesitzer hinnehmen?
Es hat in der Garage gebrannt, der Brand wurde erfolgreich bekämpft und dann wurde nach Glutnestern gesucht. Wann die Beschädigung am PKW stattfand ist nicht bekannt.
Dass beim Erstangriff nicht so Umsichtig vorgegangen wird wie bei Nachlöscharbeiten dürfte auch klar sein. Man weiss ja nie, was einem in einer Garage erwartet, da ist meiner Meinung nach ein schneller Löscherfolg wichtiger als all zu umsichtige und dadurch langsame Vorgehensweise. Ich hätte z.B. keinen Bedarf wenn bei einem Innenangriff eine Literdose mit Verdünner neben mir platzt.
Geschrieben von Heinrich B.Wäre es möglich gewesen, das Fahrzeug vorher hinauszufahren, wenn es im Weg steht?
Fahrzeug versperrt (Regelfall auch in einer Garage), Besitzer nicht anwesend: Nein, nicht möglich!
Es muss jedem klar sein, dass bei einem Löscheinsatz auch mal kleinere Schäden hingenommen werden müssen um größere Schäden zu vermeiden. Und wir bei der Feuerwehr sollten immer darauf achten, diese "Zusatzschäden" so gering wie möglich zu halten.
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