Rubrik | Einsatz |
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Thema | Bürger verklagt Retter wegen beschädigtem Pkw | 20 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 F.8, Windischeschenbach / Bayern | 843644 |
Datum | 24.10.2018 08:25 MSG-Nr: [ 843644 ] | 3208 x gelesen |
Geschrieben von ---Jürgen M.--- was lernen wir daraus?
Wir lernen daraus, dass wir als Feuerwehr bzw. unsere Dienstherren sich viel zu viel gefallen lassen!
Wenn man sich ein bisschen mit der Thematik beschäftigt, kommt man ziemlich schnell auf entsprechende Urteile, die sich auf die Garagenverordnungen und Bauvorschriften der Länder beziehen.
In diesen ist es mehr oder minder streng geregelt, dass in Garagen NUR Verkehrsmittel (Kfz, Fahrrad, etc.) und je nach Bundesland deren Zubehör sowie Reinigungs- und Pflegeprodukte untergebracht sein dürfen.
Mir persönlich stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Gibt es Kfz-Zubehör oder Reinigungs- und Pflegeprodukte, die in einem angesteckten Kühlschrank gelagert werden müssen?
- Wenn nicht, liegt in diesem Fall zumindest Fahrlässigkeit vor, da die Brandlast durch eine zweckentfremdete Nutzung unzulässig erhöht wurde?
- In wie weit wäre (ist) der eigentlich kostenfreie Einsatz (da Brandbekämpfung) bedingt durch die Fahrlässigkeit trotzdem durch die Gemeine verrechenbar?
Was ich schreibe ist erstmal MEINE Meinung und nicht zwingend die meiner FW!
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