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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ![]() ![]() | 20 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 843657 | ||
Datum | 24.10.2018 13:36 MSG-Nr: [ 843657 ] | 3696 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Stefan G. "Als Besitzer einer Garage bis 100m² darf ich sie vollstellen bis unter die Decke..."Bingo! (Mit Verwendung des Begriffs "Kleingarage" wäre es sogar Superbingo gewesen). Da darf ich sogar viele Liter meines hochentzündlichen Wrtlbrmft lagern, ohne dass es einen was angeht. Hoffentlich stehen in eurer Feuerwehr-Garage auch wirklich nur Fahrzeuge? Geschrieben von Andreas F. Ich habe noch ein bisschen weiterrecherchiert: Ja, aber leider nicht weit genug. (Aufm Weg zum Klo is einfach auch ungünstig, wenn man 2m vor der Tür s biesln anfängt ;-) ) Hättest Du in der BayBO sowohl aktuelle Fassung (im aktuellen Stand als auch in den vorherigen Ständen) als auch in der vorherigen Fassung weitergelesen, dann kommt irgendwann mal der Artikel mit den Rechtsverordnungen, der - in der alten Fassung mit Nennung des Artikels und in der aktuellen Fassung direkt mit Nennung des Begriffs Garage - die Grundlage für die Einführung und Anwendung der Garagen (und Stellplatz-) Verordnung ist. Und deren aktuelle Fassung gibt schon seit ihrem ersten Stand (eingeführt mit einer BayBO in einer noch älteren Fassung als die vorherige der aktuellen) keine Lagerungsbeschränkung mehr für Kleingaragen vor. Kleiner Hinweis noch, der Gesetzgeber kennt durchaus die Aufbewahrungsnot von Herrn und Frau Staatsbürger im Zusammenhang mit Autozubehör, für kleinere Garagen waren fast schon immer gewisse Erleichterungen vorgesehen, selbst schon in der Rrrrreichsgaragenverordnung, ausgegeben zu Berlin, den 18. Februar 1939. Insgesamt: (auch wenn ich dafür viele rote Daumen von vielen Feuerwehr-Mimimis ernten werde und mir bewusst ist, dass sich manche beidbeinig im Sprung auf den Feuerwehrschlips getreten fühlen) Es ist nur gutes Recht des Bürgers, seien Schaden geltend zu machen. Ja, im Einsatzfall können Schäden entstehen. Dann sollte man auch so fair und vernünftig und in der Lage sein, darauf angemessen zu reagieren und diese Schäden zu regulieren. Wenn man als Gemeinde (und Feuerwehr) nicht Willens oder gar in der Lage ist, den (vorausgesetzt: nachgewiesenen) Schaden (vorher) gütlich unter Einbeziehung der Versicherung zu regeln, dann gibt es Gott sei Dank auch den Rechtsstaat, der die Klage des Bürgers zulässt. Auch wenn es der Gemeinde oder Feuerwehrdeutschland nicht gerade gefällt. Und wenn der Herr Staatsbürger dann mit dem Betrag des Vergleichs hinkommt, seinen Schaden zu regulieren, dann ists doch auch gut. Wenn man dann aber als Gemeinde immer noch nicht den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat, dann ist man selber schuld. Und das würde dann auch in die Zeitung gehören, statt den Bürger durchzunudeln. Wenn dann dazu in der Nachdiskussion noch so depperte Sprüche kommen wie "... und wenn die Feuerwehr nicht gekommen wäre und gelöscht hätte, dann wäre es halt abgebrannt und der Schaden noch größer", zeugt dies von einem absoluten Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung. Diesen Spruch bringen im Regelfall die "Helm auf - Hirn raus"-Typen, denen ich empfehle, nochmal in ihrer zweiten Heimat nachzusehen, ob das Hirn nicht doch noch neben dem Helm auf dem Spind liegt. (Das sind übrigens die gleichen Typen die gern den Schwachsinn schreiben "wir von der Feuerwehr riskieren täglich unser Leben" und dann mit 140 zur Beseitigung einer drei-vier Stunden alten Ölspur rasen. Wie wahr!) Grüßla, Franz-Peter Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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