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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbindlichkeit vfdb080433 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843731
Datum27.10.2018 14:27      MSG-Nr: [ 843731 ]1432 x gelesen

Geschrieben von Michael B.Die vfdb-Richtlinie ist zumindest so interessent, dass der GUV das wortgleich in seine Publikation http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8674.pdf übernommen hat. Im Schadenfall kann das dann durchaus interessant werden

Man ließt Anleitungen, Vorschriften etc immer von Anfang an und fängt nicht zwischendrin an.

Zitat:"Sollten in einzelnen Fällen bei Geräten mit Herstelldatum nach dem 01.07.2002 die ent-
sprechenden Gebrauchsanleitungen der Hersteller hiervon abweichende (z.B. für elek-
tronische Bauteile) und darüber hinausgehende d.h. strengere Anforderungen beinhal-
ten, so sind diese verbindlich."

Auf deutsch, schreibt der Hersteller in seiner Gebrauchsanleitung 4 Jahre sind die verbindlich, schreibt er 10 Jahre sind diese verbindlich.

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